Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finanzierungswirkung einer USt-Berichtigung
Das FG Sachsen äußerte sich als erstes Finanzgericht zu der Frage, in welchem Zeitpunkt ein USt-Vergü-tungsanspruch i. S. des § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG zu aktivieren sei. Nach Ansicht des FG Sachsen hat der Rechnungsaussteller den Zeitpunkt selbst in der Hand und bilanziert den Anspruch erst in dem Jahr handels- und steuerrechtlich erfolgswirksam, in dem er die Rechnung berichtigt (Urteil v. - 2 K 1974/06 NWB KAAAC-61848).
1. Sachverhalt
Der Kläger hatte in den Jahren 2001 bis 2003 Rechnungen mit USt-Ausweis ausgestellt. Im Jahr 2005 berichtigte er die Rechnungen, die zu hohe USt auswiesen. Den aus der Berichtigung entstehenden Vergütungsanspruch wollte er in den jeweiligen Jahren aktivieren, in denen er die ursprünglichen Rechnungen ausgestellt hatte.
Das Finanzamt und das FG Sachsen folgten dieser Ansicht ...