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BBB 6/2008 S. 167
Neuer Zuschuss bei Einstellung von mindestens 50-jähr. Arbeitslosen
Mandanten, die einen Arbeitslosen mit verlängertem ALG I-Anspruch einstellen, der 50 Jahre oder älter ist, können folgende Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen:
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Einstellungszuschuss für Ältere | |
- | Ihr Mandant erhält ein Jahr lang einen Zuschuss von 30 % - 50 % des „berücksichtungsfähigen Arbeitsentgelts” (regelmäßiger tariflicher oder ortsüblicher Monatslohn zzgl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) |
- | Der Arbeitnehmer muss das 50. Lebensjahr vollendet haben und vor Aufnahme der Beschäftigung mind. sechs Monate arbeitslos gewesen sein. |
- | Voraussetzung ist, dass der Mandant dem Arbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mind. 15 Wochenstunden und einem mindestens einjährigen Arbeitsvertrag anbietet. |
- | Außerdem darf der M... |