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FG Hamburg 05.12.2007 7 K 71/06, NWB direkt 22/2008 S. 9

Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Ein USt-Vorauszahlungsbescheid wird zum Gegenstand eines anhängigen Einspruchsverfahrens gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung der Zustimmung zu einer USt-Voranmeldung. CMR-Frachtbriefe sind regelmäßig keine ausreichenden Nachweise über die Versendung des Gegenstands der Lieferung ins übrige Gemeinschaftsgebiet. Ihre Funktion besteht vielmehr im Nachweis des Beförderungsvertrags und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer. Ein Gutglaubensschutz i. S. von § 6a Abs. 4 UStG ist erst zu prüfen, wenn der Unternehmer seinen Nacheispflichten nach §§ 17a ff. UStDV nachgekommen ist.