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FG Hamburg 15.02.2008 2 K 239/06, NWB direkt 22/2008 S. 8

Steuerliches Einlagekonto und seine Verwendung

Eine Differenz zwischen dem Gewinn nach der Handelsbilanz und dem Steuerbilanzgewinn ist nicht als Zugang bzw. Abgang auf dem steuerlichen Einlagekonto zu erfassen. Eine Minderung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG i. d. F. v. bzw. war auch vor Inkrafttreten des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. auf den positiven Bestand des steuerlichen Einlagekontos beschränkt.