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Kapitalerhöhung durch Umwandlung der Kapitalrücklage
Kapitalrückzahlungen einer ausländischen Beteiligungsgesellschaft aus Anlass einer Kapitalherabsetzung können nur nach Maßgabe des DBA als steuerfreie Dividenden zu behandeln sein, wenn und soweit der Quellenstaat sie nach seinem innerstaatlichen Recht als solche behandelt. Eine Kapitalerhöhung durch Umwandlung der Kapitalrücklage ist keine Ausschüttung mit anschließender Einlage (Doppelmaßnahme), die zur Erhöhung des Beteiligungsansatzes führt und daher den Gewinn aus der anschließenden Kapitalherabsetzung mindert. Die tatsächliche Durchführung einer gewinnwirksamen Teilwertabschreibung schließt nach § 8 b Abs. 2 KStG 1991 die Steuerfreiheit der Kapitalrückzahlung aus. Es ist unbeachtlich, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Abschreibung vorgenommen wurde oder ob sie zu Recht oder zu Unrecht...