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Investitionszulage für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes
Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 2 Satz 2 Nr. 4 InvZulG 1996 i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999 v. insoweit mit Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar ist, als die Vorschrift auch Investitionen umfasst, bezüglich deren der Investor eine bindende Investitionsentscheidung vor dem getroffen hat. Der Adressat wirtschaftspolitischer Lenkungsnormen, zu denen das Investitionszulagengesetz 1996 gehört, genießt von dem Zeitpunkt seiner bindenden und nicht mehr ohne weiteres reversiblen Dispositionsentscheidung an Vertrauensschutz gegenüber Gesetzen, die die in diesen Lenkungsnormen enthaltenen Begünstigungen einschränken oder aufheben. Dabei ist das Vertrauen des Adressaten in den Bestand der Norm nach den (strengen) Maßstäben der echten Rückwirkung geschützt. Es erscheint zweifelhaft, ob von eine...