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FG München 22.02.2008 8 K 2100/07, NWB direkt 22/2008 S. 4

Ansparrücklage für einen noch zu eröffnenden Betrieb

Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 und 7 EStG für einen noch zu eröffnenden Betrieb ist auch ohne verbindliche Bestellung der hierfür wesentlichen Wirtschaftsgüter möglich, wenn der Steuerpflichtige anderweitig belegen kann, dass er die Wirtschaftsgüter, für die er die Rücklage gebildet hat, auch „voraussichtlich” anschaffen wird. Die verbindliche Bestellung ist im Rahmen des § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG kein Tatbestandsmerkmal. Von einer festen Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen ist auszugehen, wenn er Berater- und Architektenverträge hinsichtlich des zu eröffnenden Betriebs geschlossen, Geschäftsräume durch einen für längere Zeit nicht ordentlich kündbaren Mietvertrag angemietet und sich im Rahmen dieses Vertrags verbindlich zur Eröffnung eines präzise bestimmten Gewerbebetriebs in den angemieteten Räumlichkeiten v...