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BMF 14.05.2008 IV A 4 - S 0338/07/0003, NWB direkt 22/2008 S. 3

Vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgehoben

Das BVerfG hatte mit Beschluss v. - 2 BvR 1708/06 die gegen den (BStBl 2006 II S. 692) gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der BFH hatte es in der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidung abgelehnt, die Revision wegen der Frage zuzulassen, ob im Veranlagungszeitraum 2002 die Erhebung des Solidaritätszuschlags verfassungsgemäß war. Das BMF hebt die Anweisung, Festsetzungen des Solidaritätszuschlags vorläufig vorzunehmen, nun mit sofortiger Wirkung auf. Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht.