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FG Niedersachsen 10.01.2008 6 K 63/06 , NWB direkt 22/2008 S. 3

Keine erweiterte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO

Ist die Zweigniederlassung einer zyprischen Limited im Handelsregister eingetragen, ist die Limited mit Sitz auf Zypern verpflichtet, für ihre inländische Zweigniederlassung Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen. In diesem Fall sind die in den inländischen Betriebsstätten erzielten Einkünfte der Limited solche aus Gewerbebetrieb. Eine rein innerbetriebliche Umschichtung bewirkt keinen Zugang von Wirtschaftsgütern. Zwar können Stammhaus und Betriebsstätte einander Leistungen erbringen. Bei der Ermittlung des Betriebsstättengewinns ist aber zu berücksichtigen, dass die Betriebsstätte nur unselbständiger Teil des Gesamtunternehmens ist. daher können zwischen Betriebsstätte und Stammhaus keine schuldrechtlichen Beziehungen bestehen. Zwischen Betriebsstätte und Stammhaus abgeschlossene Ve...