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NWB Nr. 22 vom Seite 2051 Fach 4 Seite 5309

Umfang und Folgen des Verlustabzugsverbots nach § 8 Abs. 4 KStG

BFH-Rechtsprechung versus Finanzverwaltung

Dr. Bianca Lang

Nach dem (BStBl 1999 I S. 455 Rn. 33) dürfen Verluste, die bis zum Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Identität entstanden sind, von danach entstandenen Gewinnen nicht abgezogen werden. Der Verlust der wirtschaftlichen Identität tritt ein mit dem kumulativen Zusammentreffen von schädlichem Anteilseignerwechsel und schädlicher Betriebsvermögenszuführung. Erst zu diesem Zeitpunkt greift das Abzugsverbot. Diese Auffassung der Finanzverwaltung führt dazu, dass auch nach dem schädlichen Anteilseignerwechsel entstandene Verluste vom Abzugsverbot betroffen sind. Der BFH hat in seinem Urteil I R 9/06 das Abzugsverbot auf die vor dem schädlichen Anteilseignerwechsel entstandenen Verluste beschränkt, allerdings vom Zeitpunkt des schädlichen Anteilseignerwechsels an. Die Finanzverwaltung schließt sich in dem bereits vorliegenden Entwurf eines BMF-Schreibens der Auffassung des BFH an, lässt aber auf Antrag aus Vertrauensschutzgründen eine Günstigerprüfung durch den Steuerpflichtigen zu.

Arbeitshilfen

Im infoCenter des NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB KAAAA-88455 ein Kurzbeitrag zum Thema „Ver...