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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drucks. 296/08 v. ) verfolgt das Ziel, den Stellenwert der Weiterbildung im Bildungssystem zu erhöhen. Dazu soll eine Bildungsprämie mit folgenden neuen Komponenten eingeführt werden:
Mit der Weiterbildungsprämie erhalten Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen als Anreiz für ihre privaten Bildungsinvestitionen eine anteilige staatliche Kofinanzierung als direkte Transferleistung.
Die zur Inanspruchnahme der Prämie notwendige Eigenbeteiligung kann auch mit Hilfe der zulageunschädlichen Verwendungsmöglichkeit aus Anlagen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz erfolgen.
Das Weiterbildungsdarlehen wird unabhängig von der Höhe des Einkommens vergeben und steht damit auch für Personen mit höherem Einkommen bzw. für Weiterbildungsmaßnahmen mit einem größeren Finanzierungsbedarf zur Verfügung.
Die Förderkomponenten können einzeln oder in Kombination in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbildungsprämie besteht nicht.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ist im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) unter News/Aus der Gesetzgebung/Steuerrecht aufrufbar.