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LAG Sachsen 17.01.2007 2 Sa 808/05, NWB 22/2008 S. 176

Arbeitsrecht | Kündigung wegen Programmentfernung auf Firmennotebook

Entfernt ein Arbeitnehmer vor Rückgabe des arbeitgebereigenen Firmennotebooks ein von ihm erworbenes und dort aufgespieltes Outlookprogramm wieder und wird hierdurch die Nutzung der mittels dieses Programms auf dem Notebook lesbaren Dateien unmöglich gemacht, verstößt er gegen die vertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB). Eine gegen ihn ausgesprochene ordentliche Kündigung ist rechtmäßig (, K & R 2008 S. 256). – Anmerkung: Unbeachtlich war nach Auffassung des Gerichts, dass der Arbeitgeber auf die Dateien möglicherweise über einen Server oder durch Installierung eines entsprechenden Anwendungsprogramms hätte zugreifen können. Auch die urheber- oder strafrechtliche Bewertung des Arbeitnehmerverhaltens spielt keine Rolle.