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Gesellschaftsrecht | Anfechtung der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Wird in der Gesellschafterversammlung einer GmbH – entgegen einer eindeutigen Satzungsregelung – die Aufrechnung des auf den Gesellschafter entfallenden Gewinns mit dessen negativem Verrechnungskonto beschlossen, handelt es sich dabei um einen Beschluss über die Gewinnverwendung i. S. des § 29 GmbHG. Will der betroffene Gesellschafter einen positiven Gewinnverwendungsbeschluss gerichtlich anfechten oder ersetzen, muss er gegen den gefassten Verrechnungsbeschluss fristgerecht Klage erheben. Diese kann mit der Klage auf positive Beschlussfeststellung verbunden werden (, NZG 2008 S. 339).