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EuGH 15.05.2008 Rs. C-414/06, NWB 22/2008 S. 172

Einkommensteuer | Abschaffung der Möglichkeit des Abzugs ausländischer Betriebsstättenverluste verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrags

Der , Lidl Belgium, entschieden, dass der Ausschluss der Verrechnung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Grundfreiheiten vereinbar ist. Nach der Entscheidung kann ein deutsches Unternehmen Verluste seiner ausländischen Betriebsstätten nicht bei der Gewinnermittlung in Deutschland abziehen, wenn entsprechende ausländische Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland freigestellt und im Betriebsstättenstaat besteuert werden. Die Berücksichtigung der Verluste hat im Betriebsstättenstaat zu erfolgen. In Deutschland können sich derartige ausländische Betriebsstättenverluste allerdings im Rahmen des Progressionsvorbehaltes über die Anwendung eines...