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BMF 14.05.2008 IV B 4 - S 1361/07/0001, NWB 22/2008 S. 171

Außensteuer | Vereinbarkeit des § 15 AStG mit EU-Recht

Nach dem NWB NAAAC-79658 gilt für die Anwendung des § 15 AStG bis zu einer gesetzlichen Neuregelung: Hat eine Familienstiftung Geschäftsleitung und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens, ist von der anteiligen Zurechnung ihres Einkommens an den unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter bzw. die unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, abzusehen, soweit nachgewiesen wird, dass das Stiftungsvermögen unwiderruflich auf die Stiftung übertragen und der Verfügungsmacht den in § 15 Abs. 2 und 3 AStG genannten Personen rechtlich und tatsächlich entzogen ist. Weitere Voraussetzung ist, dass zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Mitgliedstaat aufgrund der RL 77/799/EWG des Rates v. über die g...