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BFH 13.02.2008 I R 63/06, NWB 22/2008 S. 171

Abgabenordnung | Bindung der Finanzverwaltung an tatsächliche Verständigung

Eine während einer Betriebsprüfung getroffene „tatsächliche Verständigung” kann in zeitlicher Hinsicht nur dann über den Prüfungszeitraum hinaus bindend sein, wenn sie von allen Beteiligten in diesem Sinne verstanden worden ist oder werden musste ( NWB BAAAC-79299). Zum materiell-rechtlichen Teil der Entscheidung s. NWB EN-Nr. 532/2008. – Anmerkung: Das Urteil verdient in verfahrensrechtlicher Hinsicht Beachtung, sowohl mit dem was es entscheidet, als auch was es offen lässt. Klar ist für den BFH mit Recht, dass eine tatsächliche Verständigung nicht über die Besteuerung zukünftiger Veranlagungszeiträume getroffen werden kann (sondern insofern allenfalls eine Zusage in Betracht kommt, die ihrerseits nicht für die Besteuerung bereits der Vergangenheit angehörender Sach...