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SteuerStud Nr. 6 vom Beilage Seite 19

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren und verbindliche Auskunft

von Walter Knoll, Steuerberater/Rechtsanwalt, und Dr. Oliver Zugmaier, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht, die Verf. sind Gesellschafter des Steuerrechts-Instituts Knoll GmbH, München und und Dr. Oliver Zugmaier, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht, die Verf. sind Gesellschafter des Steuerrechts-Instituts Knoll GmbH, München

Jedes Jahr nehmen 5 000 bis 6 000 Prüflinge an der Steuerberaterprüfung teil. Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die tägliche Praxis der Autoren zeigt, dass die Zulassung in vielen Fällen nicht ohne Weiteres zu erlangen ist. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Fragen rund um die Zulassung zur Steuerberaterprüfung dar.

I. Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach § 36 Abs. 1, 2 StBerG über vier alternative Wege erlangt werden:

1. Fachliche Vorbildung

a) Hochschulstudium

In § 36 Abs. 1 StBerG wird zwischen Hochschulstudien von mindestens 4 Jahren Regelstudienzeit (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 StBerG n. F.) und unter 4 Jahren (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StBerG n. F.) unterschieden. Die frühere Unterscheidung zwischen Universitäts- bzw. Hochschulstudium und Fachhochschulstudium ist damit aufgegeben. Folgende Hochschulstudien erfüllen die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 StBerG:

  • Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre mit den Abschlüssen Diplom-Volkswirt, Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt oder Diplom-Ökonom

  • Studium der Rechtswissenschaften

  • Hochschulst...BStBl II 1991 S. 154