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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 7 KO 3/07 EFG 2008 S. 1218 Nr. 15

Gesetze: FGO § 139, FGO § 155, ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3, BGB § 1357

Keine Erstattungsfähigkeit von Gebühren für das Vorverfahren für einen als selbständiger Rechtsanwalt tätigen Kläger

Leitsatz

  1. Ein sich selbst vertretender Rechtsanwalt hat für das Vorverfahren keinen Anspruch auf Erstattung (fiktiver) Gebühren.

  2. Vertritt der Anwalt auch seine ebenfalls klagende Ehefrau, so hat die Ehefrau keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens, sofern tatsächlich eine Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren nicht erfolgt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1218 Nr. 15
PAAAC-79653

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