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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 305

Bedarfsbewertung des übrigen Vermögens

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Ramb, Edenkoben

Die Fälle betreffen Besteuerungszeitpunkte nach dem .Für diese sind die neuen Bewertungsvorschriften nach dem Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom (BGBl I 2006 S. 2878) anzuwenden. Im Bereich des übrigen Vermögens haben sich jedoch keine (direkten) materiell-rechtlichen Veränderungen gegenüber der bis zum bestehenden Rechtslage ergeben.

I. Bedarfsbewertung von Wertpapieren und Anteilen an einer Kapitalgesellschaft(§ 11 BewG)

Fall 1

Privatier Eduardo de Lukadoni hinterlässt seinen Anteil an der Riberi-GmbH, deren Stammkapital einen Wert von 500 000 € hat. Die GmbH selbst hält eigene Anteile i. H. von 30 000 €. Bewertungszeitpunkt ist der Todestag () von Eduardo. Die Höhe seiner Stammeinlage beträgt 80 000 €. Es fanden folgende Anteilsverkäufe statt:


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Variante 1:
Nennwert
Verkaufspreis
40 000 €
115 000 €

(Verkauf Eduardo an einen Sohn)
25 000 €
50 000 €
30 000 €
75 000 €
50 000 €
165 000 €

S. 306


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Variante 2:
Nennwert
Verkaufspreis
60 000 €
180 000 €
20 000 €
45 000 €
70 000 €
200 000 €


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Variante 3:
Nennwert
Verkaufspreis
30 000 €
80 000 €
60 000 €
180 000 €

(Notverkauf wegen
Zahlungsunfähigkeit)
40 000 €
90 000 €
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