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FG München Urteil v. - 5 K 1582/06

Gesetze: EStG § 65EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h. Art. 13 EWGV 574/72 Art. 10 Abs. 1 Buchst. a

Kindergeld für Kinder in Polen

Leitsatz

Ein in Deutschland selbständig tätiger polnischer Staatsbürger gilt nur dann als Selbständiger, wenn er hier zugleich in einem gesonderten Alterssicherungssystem der Selbständigen versicherungs- oder beitragspflichtig oder in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist (Verordnung – EWG – Nr. 1408/71, Anhang I Teil I Buchst. D). Ist dies nicht der Fall bleibt es beim Ausschluss des Kindergeldanspruchs nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und die Gewährung von Kindergeld richtet sich ausschließlich nach polnischem Recht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
KAAAC-79607

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