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DRS 16 Zwischenberichterstattungverabschiedet
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am in Öffentlicher Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 16 Zwischenberichterstattung (DRS 16) verabschiedet und dem BMJ zur Bekanntmachung vorgelegt. Dieser Standard konkretisiert die insbesondere im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügten Vorschriften des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) vom und der Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV) vom , in denen Rahmenbedingungen zur Halbjahres- und Quartalsfinanzberichterstattung sowie zur Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vorgegeben werden.
DRS 16 regelt auch den mit dem TUG erstmals gesetzlich geforderten Zwischenlagebericht im Halbjahresfinanzbericht, die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung und die als „Bilanzeid” bezeichnete Versicherung der gesetzlichen Vertreter. L...