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BFH 06.03.2008 VI R 5/05, NWB 21/2008 S. 163

Abgabenordnung | Verjährung von Lohnsteuer- und Haftungsansprüchen

Das NWB EAAAC-79301 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Festsetzungsfrist für einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid endet nicht vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer (§ 191 Abs. 3 Satz 4 erster Halbsatz AO). (2) Der Beginn der Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer richtet sich nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. (3) Für den Beginn der die Lohnsteuer betreffenden Festsetzungsfrist ist die Lohnsteuer-Anmeldung (Steueranmeldung) und nicht die Einkommensteuererklärung der betroffenen Arbeitnehmer maßgebend. – Anmerkung: Die Festsetzungsfrist für einen Haftungsbescheid läuft nicht vor Ablauf der Festsetzungsfrist der Steuer ab, für die gehaftet wird. Ist die Abgabe einer Steueranmeldung vorgeschrieben wie bei der Lohnsteuer (§ 41a EStG), beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung b...