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FG Hamburg 06.09.2007 4 K 148/06, NWB direkt 21/2008 S. 11

Zoll: Erhebung von Einfuhrabgaben

Eine Zollschuld kann durch die Annahme einer Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nicht mehr entstehen, wenn für dieselbe Ware bereits eine Zollschuld durch ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung entstanden ist.