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FG Düsseldorf 15.12.2006 1 V 1502/06 A (U) , NWB direkt 21/2008 S. 11

Vorsteuerabzug bei Lieferkette

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus einer Lieferung ist eine Lieferung des Rechnungsausstellers. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn der Leistungsempfänger weiß, dass kein Eigengeschäft des Rechnungsausstellers vorliegt. Die objektive Beweislast für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer, so dass bloße Zweifel im Aussetzungsverfahren nicht zum Erfolg führen können. Entscheidend sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls und das Gewicht der Gründe, die Anlass zum Zweifel geben. Ist aufgrund gegensätzlicher Bekundungen (Beschuldigtenvernehmung vs. eidesstattliche Versicherungen) in tatsächlicher Hinsicht nicht abschließend geklärt, ob in eine Lieferkette betr. gebrauchte Nutzfahrzeuge ein Unternehmen zum Sc...