Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Rheinland-Pfalz 14.09.2006 6 K 1268/03, NWB direkt 21/2008 S. 10

Umsätze von Kliniken aus der Behandlung mit sog. alternativen Methoden

Umsätze einer Klinik aus alternativen – nicht unter den Katalog des § 11 BPflV fallenden – Behandlungsmethoden können nur dann steuerfrei belassen werden, wenn der Betreiber der Klinik den Nachweis erbringt, dass mindestens 40 % der Belegungstage auf Patienten entfallen, bei denen die Kosten durch den Träger der gesetzlichen Sozialversicherung oder die Beihilfe erstattungsfähig wären.