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FG München 02.04.2008 9 K 2466/06 , NWB direkt 21/2008 S. 8

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnungen

Eheleute, die seit mehr als 15 Jahre in einer an ihrem Arbeitsort gelegenen eigenen Doppelhaushälfte wohnen und dann ein älteres Einfamilienhaus in einem 76 km entfernten Ort erwerben, an dem sie sich regelmäßig an Wochenenden aufhalten, haben dort nur dann ihren Lebensmittelpunkt, wenn sich der Mittelpunkt ihrer gesamten Lebensführung – sowohl der beruflichen, wie auch der privaten – dort befindet, wobei sich die private Lebensführung nicht auf die typische Freizeitgestaltung beschränkt.