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FG Münster 08.11.2007 12 K 4959/05 Kg, NWB direkt 21/2008 S. 6

Kindergeld für ein verheiratetes Kind

Die grundsätzlich nachrangige Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem verheirateten Kind lebt auf, wenn das Einkommen des Kinds und dessen Ehegatten zur Bestreitung des Unterhalts des Kinds nicht ausreicht. Hat das verheiratete Kind in einem solchen Fall das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet, besteht damit ein Kindergeldanspruch.