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BFH 21.02.2008 III R 79/03, NWB direkt 21/2008 S. 6

Kein Kindergeldanspruch für geringfügig Beschäftigte aus dem früheren Jugoslawien

Aus dem früheren Jugoslawien stammende, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, haben keinen Anspruch auf Kindergeld nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit v. (BGBl 1969 II S. 1438) i. d. F. des Änderungsabkommens v. (BGBl 1975 II S. 390).