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FG Niedersachsen 23.05.2007 5 K 430/04, NWB direkt 21/2008 S. 6

Familienleistungsausgleich 2002-2004 verfassungsgemäß

Der Familienleistungsausgleich für die Jahre 2002 bis 2004 ist verfassungsgemäß. Der Staat ist nach Art. 20 GG nur verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger zu gewährleisten. Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Leistungen hat der Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum, in welchem Umfang er Sozialleistungen gewähren will. Dieser Spielraum ist mit dem gesetzlich vorgesehenen Kindergeld eingehalten.