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Kapitalertragsteuer auf deutsche Dividenden an ausländische Kapitalgesellschaften
Die Kapitalertragsteuerpflicht von Dividenden, die an ausländische Kapitalgesellschaften ausgeschüttet werden, wird nicht durch § 8b KStG ausgeschlossen. Die Erhebung von Kapitalertragsteuer auf deutsche Dividenden, die an ausländische Kapitalgesellschaften ausgezahlt werden, ist nicht europarechtswidrig.