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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - 1 Ko 1583/2007

Gesetze: GKG 2004 § 34, ZPO § 283

Klagerücknahme vor Schluss der mündlichen Verhandlung

Leitsatz

Die Verfahrensgebühr ist auf den 2,0fachen Satz zu ermäßigen, wenn die Klage im Anschluss an die mündliche Verhandlung innerhalb einer Schriftsatzfrist zurückgenommen wird.

Fundstelle(n):
YAAAC-79248

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