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BFH  - III R 11/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c, EStG § 70 Abs 2, EStG § 70 Abs 3

Rechtsfrage

Hat eine ohne schriftlichen Bescheid erfolgte antragsgemäße Kindergeldfestsetzung eine positive Bindungswirkung für die Zukunft, die nur unter den Voraussetzungen des § 70 Abs. 2 - 4 EStG wieder beseitigt werden kann (hier: Rechtsgrundlose Zahlung wegen eingetretener Kenntnis, dass ein beabsichtigtes soziales Jahr nach vier Monaten nicht angetreten werden konnte)? - Divergenz zu VI R 78/98, 164/98 und VIII R 92/01? - Kann § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG bei Überschreitung der viermonatigen Übergangszeit bis zum Beginn des Freiwilligen Jahres analog angewendet werden?

Änderung; Bindung; Freiwilliges soziales Jahr; Kindergeld

Fundstelle(n):
EAAAC-78971

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