Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abzinsung der Aktivierung des Körperschaftsteuerguthabens vollständig steuerneutral
Alle Zinserträge oder Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem KSt-Guthaben nach § 37 Abs. 5 KStG sind steuerfrei und bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht zu berücksichtigen. Unerheblich sei, nach welcher Berechnungsmethode der Bilanzwert des KSt-Guthabens ermittelt worden ist. Dies entschied das und begründete:
Bei dem Auszahlungsanspruch handelt es sich um ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut, das gemäß § 37 Abs. 5 Satz 5 KStG nicht verzinslich ist und daher handels- und steuerrechtlich mit dem Barwert anzusetzen ist. Zur Ermittlung des Barwerts kann zwischen der Brutto- und der Nettomethode gewählt werden. Beiden Methoden gemeinsam ist ein Abzinsungsbetrag, der sich aus der Differenz zwischen KSt-Guthaben und aktiviertem Barwe...