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FG Berlin-Brandenburg 27.12.2007 12 V 12262/07, BBK 10/2008 S. 4777

Abzinsung der Aktivierung des Körperschaftsteuerguthabens vollständig steuerneutral

Alle Zinserträge oder Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem KSt-Guthaben nach § 37 Abs. 5 KStG sind steuerfrei und bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht zu berücksichtigen. Unerheblich sei, nach welcher Berechnungsmethode der Bilanzwert des KSt-Guthabens ermittelt worden ist. Dies entschied das und begründete:

Bei dem Auszahlungsanspruch handelt es sich um ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut, das gemäß § 37 Abs. 5 Satz 5 KStG nicht verzinslich ist und daher handels- und steuerrechtlich mit dem Barwert anzusetzen ist. Zur Ermittlung des Barwerts kann zwischen der Brutto- und der Nettomethode gewählt werden. Beiden Methoden gemeinsam ist ein Abzinsungsbetrag, der sich aus der Differenz zwischen KSt-Guthaben und aktiviertem Barwe...