Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln 20.02.2008 7 K 4943/05, NWB direkt 20/2008 S. 10

Greenfee-Einnahmen nach EG-Recht umsatzsteuerfrei

Ein gemeinnütziger Golfclub kann Umsätze aus Greenfee-Gebühren, die er für die Überlassung seiner Anlage von clubfremden Spielern erhält, unter Berufung auf EG-Recht als umsatzsteuerfrei behandeln. Die Golfvereine erhalten damit ein „Wahlrecht”, ob sie entsprechende Umsätze steuerfrei oder steuerpflichtig behandeln wollen. – Anmerkung: Nach geltendem deutschen Steuerrecht unterliegen die Greenfee-Umsätze eines gemeinnützigen Golfclubs nach übereinstimmender Auffassung des BFH und der Finanzverwaltung dem umsatzsteuerrechtlichen Regelsteuersatz. Dagegen sind nach der für die Mitgliedstaaten verbindlichen 6. EG-RL die „in engem Zusammenhang mit Sport stehenden Dienstleistungen” von gemeinnützigen Einrichtungen an Sportler grds. umsatzsteuerfrei. Ist die Steuerfreiheit für den Verein günstiger, kann...