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StuB Nr. 9 vom Seite 347

Überblick über das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin

In der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom wurde das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz verkündet. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am verabschiedet, und der Bundesrat hatte diesem am zugestimmt. Nach seinem Art. 7 tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung, mithin am , in Kraft. Der folgende Beitrag stellt kurz die wesentlichen Inhalte des Änderungsgesetzes vor.

Kernaussagen
  • Zugelassen wird künftig auch der sog. Syndikus-Steuerberater, also die teilweise Ausübung einer Angestelltentätigkeit neben der selbständigen Tätigkeit als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter. Allerdings ist die Zulassung der Angestelltentätigkeit auf Tätigkeiten i. S. des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) beschränkt und sie gilt nicht, wenn hierdurch die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung beeinträchtigt wird.

  • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben künftig die Möglichkeit, sich mit Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen. Durch die Aufhebung des Verbots der Sternsozietät ist es künftig auch möglich, dass Steuerber...