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BFH 23.01.2008 I R 8/06, StuB 9/2008 S. 359

Vertragswidrige private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu verdeckter Gewinnausschüttung

Eine vertragswidrige private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stellt in Höhe der Vorteilsgewährung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Der Vorteil ist nicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1 % des Listenpreises, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten (Bestätigung des Senatsurteils vom – I R 70/04, BStBl II S. 882 = Kurzinfo StuB 2005 S. 507; Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Praxishinweise: Die vertraglich nicht geregelte Privatnutzung ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst und führt deshalb zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Von einer ausschließlich betrieblichen Veranlassung, die zur Annahme v...