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Umsatzsteuer | Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage bei Leistungen gegenüber Arbeitnehmern
(1) Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999 ist nur auf Leistungen anzuwenden, die bei einer unentgeltlichen Leistungserbringung nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, Abs. 9a UStG 1999 i. V. mit § 10 Abs. 4 UStG 1999 steuerbar sind. (2) Die Beförderung der Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte ist keine Leistung aufgrund des Dienstverhältnisses i. S. von § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999, wenn für die Arbeitnehmer keine zumutbaren Möglichkeiten bestehen, die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG 1993; § 3 Abs. 9a Nr. 1, § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999; Art. 27 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Die verbilligte Beförderung von Arbeitnehmern führt nur dann zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage, wenn die Leistung ? aufgrund des Dienstverhältnisses? erfolgt. Es muss also ein privater Bedarf des Arbeitnehmers befriedigt werden. Davon kann aber nicht die Rede sein, ...