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BFH 28.02.2008 V R 44/06, StuB 9/2008 S. 361

Umsatzsteuer | Keine zwingende Haftung des Leistungsempfängers bei Insolvenz des Leistenden

In Insolvenzfällen kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass der spätere Insolvenzschuldner die Absicht hat, die von ihm in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht zu entrichten (Bezug: § 25d UStG 1999 i. d. F. des Art. 5 Nr. 31 Buchst. a StÄndG 2003; Art. 21 Abs. 3 Richtlinie 77/388/EWG; § 21, § 22, § 55 InsO).

Praxishinweise: Die Haftung des § 25d UStG greift dann, wenn beim Rechnungsaussteller die vorgefasste Absicht besteht, die Steuer nicht zu entrichten bzw. wenn er sich zur Nichtentrichtung vorsätzlich außer Stande gesetzt hat. Außerdem muss eine entsprechende Kenntnis (hinreichende Verdachtsgründe) über die Nichtbezahlung beim Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung bestanden haben. Hierfür liegt die Darlegungs- und Feststellungslast ausschließlich beim FA. Die Tatsache, dass sich der Le...