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Vermittlung von Gastspielen von Musik-, Tanz- und Kampfsportgruppen
Leistungen einer Agentur, die gemäß einem Gastspielvertrag Musikdarbietungen, Tanzvorführungen und Kung-Fu-Veranstaltungen vermittelt, bei denen der Bühnenbetreiber gegenüber dem Publikum als Veranstalter auftritt, unterliegen nicht gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz.