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FG Baden-Württemberg 13.02.2008 4 V 630/07 , NWB direkt 19/2008 S. 5

Provisionszahlung als Schmiergeldzahlung

Die möglicherweise bereits eingetretene Strafverfolgungsverjährung steht einer Mitteilung nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG nicht entgegen. § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG begründet in Bezug auf Schmiergeldzahlungen nicht nur eine Offenbarungsbefugnis, sondern eine Offenbarungspflicht der Finanzbehörde gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.