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FG Sachsen 06.12.2007 2 K 1818/07, NWB direkt 19/2008 S. 2

Zahlungsverjährung bei Rückforderung der gemeinsam gegenüber den Ehegatten festgesetzten Eigenheimzulage

Haben beide Ehegatten Anspruch auf Eigenheimzulage für eine gemeinsame Wohnung, kann das Finanzamt bei intakter Ehe der Ehegatten die Zulage gemeinsam festsetzen und schuldbefreiend mit Wirkung gegenüber beiden Ehegatten auch auf ein Konto nur eines Anspruchsberechtigten überweisen. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Finanzamt die Zulage nicht auf das im Eigenheimzulageantrag angegebene Konto, sondern auf ein anderes, nur einem Ehegatten gehörendes Konto überwiesen hat. Wurde der Ehefrau die ihrem Ehemann zustehende Eigenheimzulage zu Unrecht mitausgezahlt und wird vor Ablauf der Zahlungsverjährung für den insoweit gegenüber der Ehefrau bestehenden Rückforderungsanspruch des Finanzamts gegenüber den Ehegatten die gemeinsame Festsetzung der Zulage aufgehoben, weil die ...