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BGH 16.01.2008 VIII ZR 222/06, NWB 19/2008 S. 153

Mietrecht | Eigenmächtige Mangelbeseitigung durch Mieter trotz fehlenden Verzugs des Vermieters

Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen Mangel der Mietsache, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), kann er die Aufwendungen zur Mangelbeseitigung nicht (auch nicht als Schadensersatz gemäß § 536a Abs. 1 BGB) vom Vermieter ersetzt verlangen ( NWB KAAAC-72031).