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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 3029/05

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Schenkungssteuerrechtlicher Durchgangserwerb bei Zwischenschaltung einer dritten Person

Leitsatz

  1. Schenkungssteuerrechtlich liegt eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an einen Dritten vor, wenn die zwischengeschaltete Person das übertragene Wirtschaftsgut entsprechend einer bestehenden Verpflichtung an den Dritten weitergibt.

  2. Für die rechtliche Wertung des Durchgangserwerbs ist entscheidend, ob der zunächst Bedachte eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung hatte.

Fundstelle(n):
EAAAC-77960

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