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KSR Nr. 5 vom Seite 2

Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Feststellung der Einkunftserzielungsabsicht als innere Tatsache

Dr. Alexander Kratzsch

Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden, wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung. Im Rahmen der Gesamtbeurteilung sind auch spätere Tatsachen und Ereignisse zu berücksichtigen. Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei einer vorangehenden auf Dauer angelegten Vermietung davon auszugehen, dass das betreffende Haus selbst während Leerstandszeiten der Erzielung von Vermietungseinkünften dient, zumal wenn das Objekt in dieser Zeit betriebsbereit gemacht und anschließend tatsächlich vermietet wird.

Normalfall: keine Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht

Verwaltung und Rechtsprechung unterscheiden bei Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht für Ferienwohnungen drei Fallgruppen, und zwar nach der Art der Nutzung:

  • ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken,

  • ausschließliche Nutzung durch Vermietung,

  • gemischte Nutzung teils zu eigenen Wohnzwecken, teils durch Vermietung.

Bei einer auf Dauer angelegten (ausschließlichen) Vermietung ist grundsätzlich von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen. Dies gilt auch bei der Vermietung an sowie b...