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OFD Koblenz 11.02.2008 S 7280 A - St 44 5, BBK 9/2008 S. 4772

Pflichtangaben in Rechnungen (§ 14 UStG)

Die OFD Koblenz befasst sich in ihrer Verfügung vom mit der Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer und mit Kontoauszügen als Rechnungsdokumenten. Danach gilt:

  • Die Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer mache keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern notwendig, da es nur um die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer gehe (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG; Abschn. 185 Abs. 10 UStR).

  • Rechnet eine Bank über umsatzsteuerpflichtige Leistungen mittels Kontoauszug ab, gilt der Auszug als Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 UStG), wenn der Kontoauszug nicht lediglich Mitteilungen über den Zahlungsverkehr enthält. Die OFD weist darauf hin, dass die Auszüge die übrigen Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 UStG erfüllen müssen und bei ggf. fehlenden Angaben Erleichterungen nach § 31 UStDV bestehen.

Die OFD geht in ihrer ...