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Zulässige Werbung für Bilanzbuchhalter
Was gilt nach der Änderung durch das 8. StBerÄndG?
Am ist das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in Kraft getreten. Während die langjährigen Bemühungen der Berufsverbände der (Bilanz-)Buchhalter, eine Befugniserweiterung durchzusetzen, wieder keine Früchte tragen konnten, wollte der Gesetzgeber den freien (Bilanz-)Buchhaltern wenigstens bei den ebenfalls umstrittenen Werbebefugnissen entgegenkommen. Denn trotz der Liberalisierungsbemühungen laufen freie Buchhalter immer noch Gefahr, zum Beispiel für Internetwerbung Abmahnungen etwa von den Steuerberaterkammern zu erhalten. Wie die Neufassung zur Werbung im Steuerberatungsgesetz jetzt aussieht und wie die neuen Regeln zu interpretieren sind, zeigt der folgende Beitrag und gibt erste Hinweise, wie Werbemittel zu gestalten sind.
I. Bisherige Regelung
Der Umfang der Werbebefugnisse selbständiger Bilanzbuchhalter stand schon immer zur Diskussion. Hintergrund war, dass nach Auffassung der Gerichte die angesprochenen Verkehrskreise von einem „Bilanzbuchhalter” Tätigkeiten erwarten, die dieser nicht erbringen darf. Eine Werbung unter Verwendung der Berufsbezeichnung oder allgemeiner Begriffe wie „Finanzbuchhaltung” wurde als Übermaßwerbung und deshalb als wettbewer...