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FG Köln 22.08.2007 7 K 1706/03, NWB direkt 18/2008 S. 6

Behandlung einer Mindestzeitrente als Leibrente

Eine Mindestzeitrente, bei der die Mindestlaufzeit erheblich unter der durchschnittlichen Lebenserwartung des Berechtigten liegt, ist als Leibrente zu behandeln. Im Fall einer Rentenerhöhung aufgrund einer Wertsicherungsklausel, erhöht sich der Ertragsanteil und Stammrechtsanteil der Leibrente.