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Steuerpflicht von „Spin-Off-Dividenden”
Bei den von einer ausländischen Aktiengesellschaft einem unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer Tochtergesellschaft gewährten Aktien (sog. „spin-off-dividend”) handelt es sich um einen sonstigen einkommensteuerpflichtigen Bezug aus Aktien in Form eines besonderen Vorteils (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. mit § 21 Abs. 2 Nr. 1 EStG).