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FG München 31.10.2007 1 V 3459/07, NWB direkt 18/2008 S. 5

Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen

Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen reichen allgemeine Angaben wie „Geschäftsbesprechung, Besprechung oder Geschäftsessen” nicht aus.