Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Feststellungsfrist bei negativen Einkünften
Die Erklärungspflicht für gesondert festzustellende Einkünfte besteht auch für negative Einkünfte. Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO findet auf die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO keine Anwendung. Die Feststellungserklärung ist kein Antrag i. S. des § 171 Abs. 3 AO, so dass eine Anlaufhemmung nicht eintritt.