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FG Baden-Württemberg 14.12.2007 7 K 256/04, NWB direkt 18/2008 S. 3

Feststellungsfrist bei negativen Einkünften

Die Erklärungspflicht für gesondert festzustellende Einkünfte besteht auch für negative Einkünfte. Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO findet auf die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO keine Anwendung. Die Feststellungserklärung ist kein Antrag i. S. des § 171 Abs. 3 AO, so dass eine Anlaufhemmung nicht eintritt.

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